Die Energiewende ist inzwischen politisch auf das Gleis gesetzt worden. Allerdings ist noch viel Verunsicherung in den Märkten. Aufklärung ist angesagt. Dann können auch die Potenziale genützt werden.

Gemäss dem jüngsten Bericht des Intergovernmental Panel on Climate Change lässt sich der durch den Menschen verursachte Klimawandel mit 97-prozentiger Sicherheit bestätigen. Die Klimaänderung ist aber gerade hierzulande für viele auch ohne Studien evident: So schreitet der Gletscherschwund Jahr für Jahr rasant fort, und in den meisten Skigebieten sind Talabfahrten nur noch dank des Einsatzes von Schneekanonen möglich. Aber spätestens seit der Unterzeichnung des Pariser Klimaabkommens im Herbst 2015 durch die Schweiz und dem Beitritt der USA und China zum UN-Klimaschutzabkommen ist die Thematik bei der breiten Bevölkerung und in der ­Geschäftswelt angekommen.

Im Einklang mit dem Pariser Klimaabkommen hat der Bund sich mit der Energie­strategie 2050 ehrgeizige Ziele gesetzt. Zu deren Erreichung werden per 1. Januar 2018 Rahmenbedingungen in Form von Massnahmenpaketen vorgegeben, welche sich auf drei Stossrichtungen konzentrieren:

  • Steigerung der Energieeffizienz
  • Ausbau erneuerbarer Energien
  • Atomausstieg

Die Umsetzung betrifft Privatpersonen und Unternehmen gleichermassen. So soll beispielsweise der gesamte Energieverbrauch pro Person bis 2035 um 43 Prozent gesenkt werden. Mittels verschiedener Massnahmenpakete unterstützt der Bund in diesem Kontext Initiativen zur Steigerung der Energieeffizienz und zur Reduktion von Emissionen. Dabei handelt es sich um Anreiz­systeme und Fördermassnahmen, die zu grossen Teilen durch Lenkungsabgaben sowie Zuschläge finanziert werden.

Dies bietet den Unternehmen einige Chancen, von den aktuellen und zukünftigen Rahmenbedingungen der Energiestrategie 2050 zu profitieren.

Schnellere Prozesse und Steueroptimierung
Die Anreizsysteme und Fördermassnahmen im Kontext von Immobilien spielen dabei auf vielfältige Weise:

  • Die Maximalgrenze für das Gebäude­programm, also die Förderung von energetischen Gebäudesanierungen, soll auf CHF 450 Mio. aufgestockt ­werden – heute betragen die Förder­gelder rund CHF 300 Mio. Immobilienbesitzer profitieren dabei doppelt: kurzfristig von Fördergeldern für die ­Sanierung, langfristig von tieferen ­Energiekosten und einem höheren ­Liegenschaftswert.
  • In Zusammenarbeit mit der Energie-Agentur der Wirtschaft oder der Cleantech Agentur Schweiz kann ein Unternehmen eine freiwillige Zielvereinbarung mit dem Bund eingehen. Mit dieser Verpflichtung, innerhalb einer bestimmten Frist ein Energieeffizienz- oder ein Massnahmenziel zu erreichen, kann ein Unternehmen von Fördergeldern der Klimastiftung Schweiz profitieren.
  • Momentan scheitern Projekte zur Produktion von Stromherstellungsanlagen aus erneuerbaren Energien oft an komplexen und langwierigen Bewilligungsverfahren. Dank der Energiestrategie 2050 soll sich die Interessenabwägung zugunsten der erneuerbaren Energien verschieben. Dies hat zur Folge, dass die Kantone ihre Bewilligungsverfahren verkürzen und auch vereinfachen müssen, mit einer positiven Auswirkung auf die Umsetzungsrate.
  • Im Kontext der energetischen ­Gebäudesanierungen sieht der Bund eine Ausweitung der steuerlichen ­Anreize vor. So soll es künftig möglich sein, energetische Investitionskosten auf zwei nachfolgende Steuer­perioden zu übertragen. Ebenfalls sollen die Rückbaukosten eines Ersatzneubaus in Abzug gebracht werden können.

Zur Finanzierung der Anreizsysteme und Fördermassnahmen setzt der Bund auf bereits bestehende Mechanismen, deren Bedingungen an die Strategie angepasst werden.

Die CO2-Abgabe fungiert als zentrales Instrument zur Erreichung der gesetz­lichen Klimaschutzziele. Bereits heute ist die Abgabe auf fossilen Brennstoffen spürbar, und für Immobilienbesitzer werden alternative Heizsysteme attraktiver. Denn durch das Nicht-Erreichen der Etappenziele stieg die Abgabe von anfänglich CHF 12 pro t / CO2 auf heute CHF 84 pro t / CO2. Es kann ferner davon ausgegangen werden, dass die ­Abgaben weiter steigen werden, um den Verpflichtungen aus dem Pariser Klima­abkommen nachzukommen.

Emissionsvorschriften und Netzzuschlag
Die Verschärfung der Emissionsvorschriften wird weiter fortgesetzt. Seit Anfang 2016 gilt ein Grenzwert von 130 g CO2 / km, ab 2021 von 95 g CO2 / km für alle verkauften Autos. Es ist davon auszugehen, dass es in den Folgejahren zu weiteren Verschärfungen kommen wird, die ab einem bestimmten Wert wohl nur noch mit Hybrid- oder Elektrofahrzeugen zu erreichen sind. Entsprechend muss diese Situation bei der Planung von Neubauten und Reno­vationen berücksichtigt werden, indem beispielsweise Ladestationen sowie Garagenplätze mit Stromanschlüssen vorgesehen werden. Gleiches gilt für Aussparungen für Energiespeicherkomponenten sowie Durchleitungen für Fotovoltaikanlagen und Solarthermie.

Der Netzzuschlag dient direkt der Förderung von Stromproduktion aus erneuerbaren Energien, der Energieeffizienz und der Gewässersanierung. Bereits heute ist der Kostenanteil für die Netznutzung in den meisten Regionen höher als der Energiepreis selbst. Aufgrund eines fehlenden Anreizsystems, welches die Netzbetreiber zu einem wirtschaftlicheren Betrieb ihrer Netze motivieren würde, ist mit weitersteigenden Netzkosten zu rechnen. Der geplante Netzzuschlag von 2.3 Rp./KWh unterstützt diesen Trend ebenfalls. Da ­gemäss aktuellen Vorgaben die Netznutzung an den Verbrauch gekoppelt ist, ­tragen Massnahmen zur Energieeffizienz, aber auch die Installation eigener Produktionsanlagen als Gegenmassnahmen bis auf Weiteres dazu bei, den steigenden Kosten entgegenzuwirken.

Der richtige Partner
Zusammengefasst kann festgehalten werden, dass mit der Energiestrategie 2050 einige Chancen und Herausforderungen auf die Unternehmen zukommen, die vielfach aufgrund von fehlendem Fachwissen und geringem Erfahrungsschatz noch nicht fassbar sind. Jedoch zahlen sich Energieeffizienzmassnahmen nachweislich für die meisten Unternehmen aus, und eine Erhöhung der Energieeffizienz geht gerade bei energieintensiven Unternehmen auch mit einer Steigerung der Wettbewerbsfähigkeit einher.

Zur Optimierung der eigenen Energiesituation werden allerdings verlässliche Informationen über die energietechnischen Erzeugungs- und Verbrauchseinheiten benötigt. Ein professionelles Energiemanagement gewährleistet hier faktenbasierte Entscheidungen, um den Einsatz der zur Verfügung stehenden Ressourcen beurteilen zu können. Das energetische und finanzielle Energiesparpotenzial lässt sich dabei bereits zu Beginn aufgrund einer entsprechenden Betriebsanalyse abschätzen. Dabei prüft ein Energiespezialist das Einsparpotenzial, wertet die Ergebnisse aus und erarbeitet einen spezifischen Massnahmenkatalog für das Unternehmen. Die evaluierten Informationen dienen gleichzeitig zur Berechnung einer Kostenschätzung und des erwarteten Paybacks einer Investition. Auf Basis der vorgeschlagenen Massnahmen sind die Unternehmen in der Lage zu entscheiden, welche Energie­effizienzmassnahmen die richtigen für sie sind.

Ein professionelles Energiemanagement prüft aber auch die Rechtskonformität und trägt dazu bei, dass Unternehmen über Gesetzesänderungen informiert sind und die gesetzlichen Vorschriften einhalten. Darüber hinaus kann es auch in Bezug auf die Prüfung und Beantragung von Fördermitteln empfehlenswert sein, sich an einen Spezialisten zu wenden. Denn neben der Klimastiftung Schweiz bieten oftmals auch Kantone und weitere Organisationen Unterstützung für Energieeffizienzmassnahmen an. Und nicht zuletzt wirken sich ein nachhaltiges Energiemanagement und die Übernahme umweltbewusster Verantwortung positiv auf das Image respektive die Reputation aus.

Ein erfahrener Partner mit einem professionellen Energiemanagement unterstützt die Unternehmen darin, die sich aus dem Wandel ergebenden Chancen wirtschaftlich zu nutzen und gleichzeitig künftige Risiken zu minimieren.

Module im Energiemanagement
Als Instrument zur Kontrolle und Steuerung der Energieflüsse wird ein Energiemanagement benötigt. Je nach Grösse und Komplexität der Infrastruktur ist der Einsatz folgender Module möglich:

Energiecontrolling

  • Stammdatenerfassung
  • Monitoring
  • Validierung
  • Intervention

Energiereporting

  • Benchmarking
  • Hochrechnung
  • Forecasting
  • Visualisierung
  • Berichterstellung

Betriebsoptimierung

  • Energieanalyse
  • Effizienzmassnahmen
  • Umsetzung
  • Erfolgskontrolle
  • Betriebskonzept

Energieabrechnung

  • Ablesung
  • Zuordnung
  • Rechnungsstellung

Energieeinkauf

  • Produktevaluation
  • Strommarktanalyse
  • Einkauf

Energieconsulting

  • Effizienzstrategie
  • Managementkonzepte
  • Vorgaben Effizienz
  • Modernisierung
  • Zielvereinbarung
  • Schulungen

Weitere Informationen:
www.iss.ch