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Kündigungsfristen für den Baukredit: Darauf müssen Kreditnehmer achten

Wer sein Traumhaus gefunden hat, muss dieses auch noch finanzieren. Doch welche Laufzeit ist dabei wichtig und lässt sich ein Baudarlehen auch zwischenzeitlich kündigen? Bildquelle: @ Ksenia Balandina / Unsplash.com

Die Baufinanzierung ist eine auf Dauer angelegte Angelegenheit. Schließlich sollten Kredite über so hohe Summen möglichst planbar bleiben. Manchmal wünschen sich Kreditnehmer in der Schweiz jedoch, den Kredit vorzeitig zu kündigen oder direkt aufzulösen. Aber ist das bei einem Laufzeitvertrag überhaupt möglich? Dieser Artikel schaut sich das an und erklärt, wie der Baukredit in der Schweiz zu kündigen ist und was es dabei zu beachten gilt.

Wie funktioniert die Zinsbindungsfrist?
Lange Zeit gab in der Schweiz eine beliebte Festhypothek: Diese Zinsbindungsfrist betrug fünf Jahre und war allseits beliebt. Bis rund 2010 galt die Devise, dass die Zinsen immer wieder Schwankungen unterworfen waren, weshalb Hypotheken mit übersichtlichen, doch nicht kurzen Laufzeiten, einen Schutz versprachen, aber auch eine recht nahe Reaktion erlaubten. Seitdem hat sich viel geändert:

Die Zinsbindungsfrist bedeutet jedoch letztlich nur, dass sich der Kredit während eines vertraglich festgelegten Zeitraums nicht verteuern kann. Wer also die Hypothek mit einem Zinssatz von 5 Prozent heute mit einer Dauer von fünf Jahren abschließt, kann davon ausgehen, dass diese fünf Prozent in den nächsten fünf Jahren gelten. Variable Hypotheken bieten diese Sicherheit nicht, denn der Zins kann sich ständig erhöhen – oder verringern.

Aktuell gilt oft die Devise, dass eine lange Zinsbindung für den Kreditnehmer sicherer ist:

Kreditnehmer müssen bei Baudarlehen also immer überlegen und durchaus nachrechnen. Wer beispielsweise zwei Prozent an Zinsen einsparen kann, der sollte wenigstens einen Teil davon in die Tilgung einbringen.

Gibt es eine Möglichkeit, vorzeitig zu kündigen?
Grundsätzlich ist es immer möglich, eine Baufinanzierung vor Ablauf der Frist zu kündigen. Kein Vertrag ist in Stein gemeißelt und so wie die Bank die Möglichkeit hat, fristlos oder auch fristgerecht zu kündigen, kann auch der Kunde den Kredit auflösen:

Wer vorzeitig kündigt, der muss allerdings damit rechnen, eine Strafsumme bezahlen zu müssen. Eine feste Regelung kann ausschließlich dem eigenen Kreditvertrag entnommen werden. Aus der Ferne lassen sich keine zielsicheren und korrekten Angaben machen, es lässt sich nur pauschal sagen, welche Optionen es gibt:

Aber wie hoch sind die Kosten? Im Regelfall legen Kreditgeber die vorzeitig zurückbezahlte Kreditsumme am Kapital- oder Geldmarkt an. Wenn sie dort eine geringere Verzinsung erwarten, als bei einem fortlaufenden Vertrag Tatsache ist, wird die Differenz als Strafgeld vom Kreditnehmer eingefordert. Die Ausstiegsentschädigung berechnet sich wie folgt:

Natürlich ist das eine pauschale Bewertung der Situation. Mittlerweile sind Banken freier und offener in ihrer Vertragsgestaltung, sodass eigentlich nur ein Satz der Korrektheit entspricht: Es gilt, was im Kreditvertrag steht.

Jeder, der seinen Vertrag vorzeitig auflösen möchte, sollte zuerst den Kreditvertrag studieren und anschließend ein Gespräch mit der Bank suchen. Nicht selten lassen sich abweichende Lösungen finden, denn auch dies ist korrekt: Nicht auf alle Vertragsinhalte muss die Bank bis zum letzten Ende bestehen, sie kann dem Kunden auch entgegenkommen.

Was sollten Kreditnehmer in Bezug auf die Zinsbindung beachten?

Noch ist die Zinslage relativ am Tiefpunkt. Allerdings sind in den vergangenen Monaten die Bauzinsen bereits angestiegen und Experten vermuten in allen Ländern, dass sich die Zinsentwicklung nach oben orientiert. Daher gilt:

Noch wichtiger ist aber, was im Vertrag bezüglich der Frist steht. Hat ein Kunde die Möglichkeit, auch während der Zinsbindung den Zinssatz anpassen zu lassen? Bei variablen Hypotheken ist das durchaus der Fall, doch bieten diese immer das Risiko, am Ende mehr zahlen zu müssen. Allerdings lässt es sich vertraglich mitunter regeln, dass ein Höchstzins festgelegt wird. Eine lange Zinsbindungsfrist bedeutet schlichtweg immer, dass eine vorzeitige Vertragsauflösung wahrscheinlich mit Kosten einhergeht. Letztendlich müssen diese wiederum in die Kreditkosten mit eingerechnet werden.

Welche Faktoren sind bei der Baufinanzierung sonst noch wichtig?

Vielfach konzentrieren sich Darlehensnehmer auf die klar ersichtlichen Konditionen: Zinsen und Laufzeit. Sicherlich sind diese Faktoren ausschlaggebend, doch sollten sie nicht im luftleeren Raum stehen. Es gilt:

Generell sollten Baufinanzierungen vorab verglichen werden. Online geht es recht einfach. Über den Vergleich erhalten Kreditnehmer eine gute Übersicht über die Möglichkeiten und Faktoren, sodass sie auch gegenüber der Hausbank eine bessere Verhandlungsposition haben, sollten sie sich für diese entscheiden.

Eine sorgfältige Planung der eigenen Immobilienfinanzierung ist essenziell, um die Kosten niedrig zu halten. Dazu gehört auch die optimale Wahl der Zinsbindung. Bildquelle: @ Cluadio Schwarz / Unsplash.com

Fazit – kein Kredit ist unkündbar
Sicherlich wird häufig gesagt, dass ein Vertrag nicht während der Laufzeit gekündigt werden kann. Doch Baufinanzierungen sind durchaus vorzeitig auflösbar, doch nicht immer kostenlos. In den meisten Fällen müssen Kunden eine Auflösungsgebühr entrichten, sofern es nicht vertraglich anders geregelt ist. Bezüglich der Zinsbindungsfrist gilt, dass eine lange Zinsbindung zu Niedrigzinszeiten vorzuziehen ist, eine kurze Frist hingegen bei hohen Zinsen sinnvoll ist. Variable Hypotheken hingegen sind mitunter ein Spiel mit dem Feuer, da sich die Zinsen am Markt orientieren und somit beständig ändern. Allein auf die Zinsen darf ohnehin niemand achten. Die Tilgungsrate ist fast noch wichtiger, denn sie sagt aus, wie viel von der eigentlichen Kreditsumme während der festen Laufzeit tatsächlich getilgt wird. Ist die Tilgungsrate zu gering, können Anschlussfinanzierungen sehr teuer werden. Denn eines ist sicher: Die Zinsen werden künftig wieder steigen.