Mit dem neuen Gesetz erfüllt die Schweiz ihre Verpflichtung aus dem Übereinkommen von Paris, bis 2030 ihre Treibhausgasemissionen zu halbieren. Das Gesetz baut auf den bewährten Massnahmen auf und begleitet die Schweiz bei der vollständigen Transformation weg von den fossilen Energien. Die FWS und ihre Mitglieder unterstützten das CO2-Gesetz.

CO2-Gesetz als Chance
Die Klimakrise ist für die Schweiz eine grosse Herausforderung. Es besteht dringender
Handlungsbedarf. Die Schweizer Wirtschaft ist sich dieser Herausforderung bewusst, will
Verantwortung übernehmen und handeln. Das revidierte CO2-Gesetz setzt den richtigen Rahmen und bietet grosse Chancen. Das neue Gesetz arbeitet mit Anreizen, orientiert sich an Massnahmen mit Lenkungswirkung und sorgt damit für Investitionen und Arbeitsplätze in der Schweiz.

Folgende neun Gründe bewegen die Schweizer Wirtschaft dazu, mit Überzeugung für das neue CO2-Gesetz einzustehen:

Klimaschutz ist eine lohnende Investition und bringt die Schweizer Wirtschaft vorwärts
Wir wissen es: Jedes Jahr fliessen rund 8 Milliarden Franken für fossile Energien ins Ausland. Diese starke Auslandabhängigkeit muss nicht sein. Das neue CO2-Gesetz will die Schweiz schrittweise daraus befreien und das viele Geld, das sinnlos ins Ausland abfliesst, in der Schweiz behalten. Damit werden Investitionen in den Klimaschutz ausgelöst, die sich lohnen und die helfen, Arbeitsplätze zu erhalten und neue zu schaffen.

Unternehmen, die in Klimamassnahmen investieren, profitieren doppelt
Die Wettbewerbsfähigkeit der Schweizer Unternehmen ist mit dem neuen CO2-Gesetz garantiert. Die Vorlage bietet neu allen Firmen die Möglichkeit, Wirtschaftlichkeit und Klimaschutz unter einen Hut zu bringen. Wer bereit ist, in Klimamassnahmen zu investieren, kann sein Unternehmen von der CO2-Abgabe befreien lassen. Diese Befreiung generiert zusätzlichen Nutzen, weil sich damit Emissionen und Kosten für die Unternehmen senken lassen. Ein attraktiver Deal zugunsten der Wettbewerbsfähigkeit für die Schweizer Wirtschaft mit einem doppelten Effekt.

CO2-Abgaben mit Lenkungswirkung – ein marktwirtschaftliches Instrument
Das CO2-Gesetz orientiert sich an den Regeln der Marktwirtschaft. Es erfüllt die Forderung nach einer Abkehr von Subventionen, hin zu einem Lenkungsmechanismus. Das CO2-Gesetz setzt deshalb auf die Kombination von finanziellen Anreizen, Investitionen, Innovationen und neuen Technologien. Es führt die bewährte CO2-Abgabe auf fossilen Brennstoffen wie Öl und Gas weiter und es ergänzt diese um eine Flugticketabgabe. Beide Abgaben sind Lenkungsabgaben mit dem Ziel, klimafreundliches Verhalten zu fördern und zu belohnen und Innovationen zu unterstützen.

Zwei Drittel der CO2-Abgabe wird direkt an die Bevölkerung zurück verteilt 
Die CO2-Abgabe beträgt heute 96 Franken pro Tonne CO2. Neu soll das Abgabemaximum bei 210 Franken liegen, sollte sich der CO2-Ausstoss nicht genügend schnell und ausreichend stark senken lassen. Zweidrittel der Einnahmen aus der CO2-Abgabe erhalten Bevölkerung und Wirtschaft zurück.
Jede Person erhält schon heute den gleichen Betrag über die Krankenversicherung zurückerstattet, unabhängig davon, wie viel fossile Energie sie verbraucht.

Klimafonds: ein kluges und ausgewogenes Finanzierungsinstrument
Der Klimafonds, wie ihn das neue CO2-Gesetz vorsieht, fasst die verschiedenen Finanzierungsquellen für Investitionen in den Klimaschutz zusammen und sichert die effiziente Finanzierung klimafreundlicher Investitionen. Bestehende Instrumente wie das bewährte Gebäudeprogramm oder der Technologiefonds werden unter einem Dach vereint. Auch wird der Fonds die Sanierung von Gebäuden sowie den Einbau von CO2-freien Heizungen und Ersatzneubauten finanziell unterstützen.
Und schliesslich erhalten Schweizer Unternehmen durch den Klimafonds Unterstützung, um
klimafreundliche Technologien rascher auf den Markt zu bringen. Damit kann der Werk- und
Forschungsplatz Schweiz seine Innovationskraft steigern und sich wichtige Zukunftsmärkte sichern.

Keine Begrenzung: Das Gebäudeprogramm wird gesichert – Hauseigentümer werden auch in Zukunft unterstützt
Mit dem Klimafonds wird der Fortbestand des Gebäudeprogramms gesichert, indem er durch die bewährte Teilzweckbindung mit jährlich CHF 450 Mio. alimentiert wird. Gelder, die den Hauseigentümer*innen und Immobiliengesellschaften zur Verfügung stehen für die Werterhaltung und Sanierung ihrer Gebäude. Auch kann der Klimafonds Banken und Versicherungen gegen Risiken absichern, wenn sie die klimafreundliche Sanierung von Gebäuden finanzieren.
Neben den finanziellen Anreizen werden die neuen CO2-Grenzwerte mehr Planungssicherheit für Gebäudebesitzer und Energieversorger schaffen. Bei bestehenden Gebäuden gilt beim Heizungsersatz für den CO2-Ausstoss momentan eine Obergrenze von höchstens 20 Kilogramm CO2 pro Quadratmeter Fläche. In Fünfjahresschritten wird dieser Wert um jeweils 5 Kilogramm gesenkt. So zahlt sich langfristige Planung aus.

Neue Flugticketabgabe fördert Innovationskraft und Alternativen
Die neue Flugticketabgabe orientiert sich an der CO2-Abgabe. Auch sie entfaltet eine
Lenkungswirkung, fördert die Innovation und macht alternative Reisemöglichkeiten attraktiver. Mindestens die Hälfte der Abgabe wird an die Bevölkerung direkt zurückverteilt, unabhängig davon, wie oft eine Person fliegt.
Die anderen 50 Prozent der Erträge fliessen in den Klimafonds. Mit dem Geld wird unter anderem die Entwicklung von klimafreundlichem, synthetischen Flugtreibstoff gefördert. Damit soll die Flugindustrie grüner werden. Mit den Mitteln der Flugticketabgabe, die dem Klimafonds zugewiesen werden, können zudem bis zu 30 Millionen Franken pro Jahr für ein besseres Angebot an Nachtzügen eingesetzt werden.

Kompensationsprojekte sorgen für Investitionen in der Schweiz – Benzin und Diesel werden nur wenig teurer, wenn überhaupt
Das neue CO2-Gesetz erhebt wie bisher keine CO2-Abgabe auf Treibstoffe wie Benzin und Diesel. Wer Benzin und Öl importiert, muss aber die CO2-Emissionen dieser Treibstoffe zu einem grösseren Teil als bisher mit Klimaschutzmassnahmen ausgleichen. Ab 2025 müssen 20 Prozent der Treibstoffemissionen mit Inlandprojekten kompensiert werden. Dies bringt zusätzliche Investitionen in zahlreichen Branchen.
Damit die Kosten des Treibstoffaufschlags bescheiden bleiben, sieht das neue CO2-Gesetz eine Höchstgrenze vor, welche maximal 7 Rp/l höher liegt als im aktuellen Gesetz.

Förderung effizienter Fahrzeuge und der Elektromobilität
Die Emissionen im Strassenverkehr sind bis heute nicht gesunken. Das neue CO2-Gesetz verpflichtet Autohändler dazu, zunehmend effizientere Fahrzeuge anzubieten – davon profitieren die Konsument*innen direkt, da die Gesamtkosten pro gefahrenen Kilometer sinken werden. Die Umsetzung soll über eine Verschärfung der Zielwerte beim CO2-Ausstoss erreicht werden, angelehnt an die Zielwerte der Europäischen Union. Erstmals sollen neu auch Zielwerte für Lastwagen definiert werden. Parallel dazu fördert das neue CO2-Gesetz die Elektromobilität durch die finanzielle Unterstützung des Baus von Ladestationen in Wohnsiedlungen und Mehrfamilienhäusern.

FWS.ch