Dank der Aufstockung des Fonds de Roulement gibt es wieder genügend Liquidität, so dass die Vergabekriterien für Darlehen gelockert werden können.

Der Fonds de Roulement ist ein zentrales Förderinstrument des Bundes für den gemeinnützigen Wohnungsbau. Er ermöglicht Darlehen für Neubau- und Erneuerungsprojekte sowie für den Kauf von bestehenden Objekten und von Bauland. Die Darlehen mit Laufzeiten von 20 bis 25 Jahren können als quasi Risikokapital betrachtet werden, das heisst sie werden nachrangig zum Bankkredit gewährt und befinden sich in einem Bereich, in dem die Bank aus Risikosicht nicht mehr investiert (Belehnung von bis zu 90 Prozent der Anlagekosten möglich). Der aktuelle Zinssatz von einem Prozent kann vor diesem Hintergrund als durchaus attraktiv beurteilt werden.

In Folge Ablehnung der Volksinitiative «Mehr bezahlbare Wohnungen» tritt nun der indirekte Gegenvorschlag des Bundesrates in Kraft und der Fonds de Roulement wird um 250 Millionen Franken aufgestockt. Dank dieser Liquidität können die vormals verschärften Vergabekriterien wegen knapper Mittel per 1. Juli 2020 wieder gelockert werden. So darf eine einzelne Genossenschaft neu mit bis zu CHF 20 Millionen (zuvor zehn Millionen) am Fonds beteiligt sein und der beantragte Darlehensbetrag je Gesuch darf bis fünf Millionen (bisher drei Millionen) betragen. Diesbezügliche Ausnahmen sind ebenfalls vorgesehen.

Eine zentrale Änderung besteht zudem darin, dass bei Neubauprojekten auch mit dem kostengünstigen GEAK® ein respektabler Förderbeitrag beantragt werden kann. So ermöglicht eine GEAK®-Bewertung von A/A, A/B oder B/A neu ein Darlehen von CHF 30’000 je Wohnung. Wenn sich eine Genossenschaft somit nicht mit dem Konzept von Minergie anfreunden kann und keine Alterswohnungen analog LEA erstellen will, bietet sich mit dem GEAK® eine attraktive Alternative.

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