Präsidentin Diana Gutjahr

metal.suisse unterstützt die Reformbemühungen zur Bauarbeitenverordnung (BauAV). Der Abgleich mit der Praxis und dem heutigen Stand der Technik sind überfällig. Auch die Beseitigung von Widersprüchen mit weiteren Regelwerken in diesem Baubereich ist ein wichtiger Schritt. Die geplante Inkraftsetzung im Juli 2021 betrachtet metal.suisse jedoch als verfrüht.

metal.suisse begrüsst die Revision der Bauarbeitenverordnung (BauAV), da sie wichtige
Schritte zur Modernisierung beinhaltet. «Die Vorlage zeigt aber in einigen wichtigen Punkten noch Anpassungsbedarf», sagt Präsidentin Diana Gutjahr. Eine Inkraftsetzung per Juli 2021 der BauAV belastet die Baubranche in einer sehr intensiven Phase. Die Planungsdauer von Bauprojekten macht es nahezu unmöglich, die Auswirkungen der BauAV in den Kalkulationsgrundlagen der Unternehmen zu berücksichtigen. Diese Kosten- und Rechtsunsicherheit ist gerade in der aktuellen Konjunktursituation zu vermeiden. Zudem würde diese Frist nicht reichen, um die Änderungen in die Kalkulationsgrundlagen der Unternehmen einfliessen zu lassen. «Ich befürworte deshalb eine Verschiebung auf den Anfang des Jahres 2022», führt Diana Gutjahr weiter aus.
An vielen Stellen führt die neue BauAV zu erheblichem bürokratischem Aufwand und Leerlauf. Aus Sicht von metal.suisse wurde die Chance vertan, mit der Einführung eines Sicherheitskoordinators die Sicherheit auf Baustellen zu erhöhen. Dies hätte nicht nur eine willkommene Reduktion des Bürokratieaufwands zur Folge, man könnte auch die positiven Erfahrungen aus unseren Nachbarländern einfliessen lassen.