David Stickelberger ist Geschäftsführer von Swissolar.

Mit dem «Bundesgesetz über eine sichere Stromversorgung mit erneuerbaren Energien» will der Bundesrat gemäss eigenen Angaben den Ausbau erneuerbarer Energien rasch und konsequent voranbringen. Eine neue Studie der Energie Zukunft Schweiz AG (EZS), die diese im Auftrag der Schweizerischen Energie-Stiftung (SES) und von Swissolar erarbeitet hat, zeigt nun, dass die Änderungen insbesondere kleine und mittlere Solaranlagen viel weniger rentabel machen würden als heute – obwohl genau diese den grössten Teil des Potenzials ausmachen. Es liegt nun am Parlament, die notwendigen Korrekturen vorzunehmen.

Als klein und mittelgross werden Solaranlagen bezeichnet, die eine Nennleistung von weniger als 100 Kilowatt aufweisen, was einer Fläche von etwa 500 Quadratmetern entspricht. Auf Hausdächern und -fassaden sollen solche Anlagen gemäss den aktuellen Modellrechnungen des Bundes einen Anteil von über 70 Prozent des gesamten Ausbaus erneuerbarer Energien ausmachen. Unter anderem um deren Ausbau zu beschleunigen, hat der Bundesrat im Juni 2021 eine Revision des Energie- und des Stromversorgungsgesetzes angestossen, auch unter dem Begriff «Mantelerlass» bekannt. Modellierungen der Energie Zukunft Schweiz AG im Auftrag der Schweizerischen Energie-Stiftung SES und von Swissolar zeigen nun, dass das Gesetz in der vorgeschlagenen Form die Rentabilität von kleinen und mittleren Solaranlagen stark verschlechtert, anstatt sie zu verbessern.

Untersucht wurde die Rentabilität von Solaranlagen auf Ein- und Mehrfamilienhäusern unter den bisherigen sowie den neu vorgeschlagenen gesetzlichen Rahmenbedingungen. Eine der neuen Regelungen verlangt, dass die Abnahmevergütung (auch Rückliefervergütung genannt) sich nach dem Marktpreis zum Zeitpunkt der Einspeisung richtet, anstatt sich wie bisher an einer fixen Vergütung auszurichten. Es geht hier um die Frage, zu welchem Preis der nicht selbst verbrauchte Strom vom Netzbetreiber abgekauft wird. Die neue Regelung ist grundsätzlich richtig, denn die Solarenergie muss sich am Markt behaupten können, und die in den letzten Monaten massiv gestiegenen Preise am Strommarkt sind ein Lichtblick für Solaranlagenbetreiber. Dies kann aber nicht darüber hinwegtäuschen, dass der Strommarkt sehr volatil ist und somit auch wieder auf ein Niveau von unter fünf Rappen pro Kilowattstunde wie noch vor zwei Jahren sinken kann. Diese Unsicherheit könnte Interessierte von Investition abhalten. Swissolar verlangt deshalb eine Mindesthöhe bei den Abnahmevergütungen. Ein weiteres wichtiges Element des Gesetzes betrifft die Art und Weise der Finanzierung der Netzinfrastruktur. Bisher ist die Netztarifierung so geregelt, dass mindestens 70 Prozent als verbrauchsabhängige Arbeitstarife verrechnet werden müssen. Nun sieht der Bundesrat vor, höhere Leistungs-und / oder Grundkomponenten zu erlauben. Konkret bedeutet dies, dass mit Strom aus der eigenen Solaranlage weniger Netzkosten eingespart werden können (weil diese weniger abhängig davon sind, wie viel Strom man aus dem Netz bezieht, sondern zu einem grösseren Teil von der Anschlussleistung), was die Rentabilität deutlich verschlechtert. Einsparungen durch Eigenverbrauch von Solarstrom ist heute aber die wichtigste Finanzierungskomponente, da die Förderung durch die Einmalvergütung nur rund 20 Prozent der Investitionskosten deckt. Die Studienautoren kommen deshalb zum Schluss, dass sich gerade Anlagen von Ein-und Mehrfamilienhäusern häufig nicht mehr rechnen würden, falls die Bedingungen für den Eigenverbrauch verschlechtert werden. Noch mehr Spielraum zur Optimierung des Eigenverbrauchs ergäbe sich durch die Möglichkeit, innerhalb eines Quartiers mit lokal erzeugtem Solarstrom zu handeln. Dies ist heute nur über private Stromleitungen möglich. Swissolar schlägt vor, im neuen Gesetz auch die Nutzung des öffentlichen Stromnetzes auf Quartierebene zu einem reduzierten Tarif zuzulassen. Zur Erreichung der Klimaziele und zur Sicherstellung der Versorgungssicherheit braucht es einen Ausbauschub bei Solaranlagen. Der Stromverbrauch dürfte von heute jährlich rund 60 bis 2050 auf rund 85 Terawattstunden wachsen, während zugleich die AKW-Produktion von rund 20 Terawattstunden wegfällt. Die Vorschläge des Bundesrats im neuen Gesetz wirken hingegen als Bremse. Swissolar und die SES fordern deshalb das Parlament auf, dies im Rahmen der Beratungen zu korrigieren.

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